Rechtsprechung
RG, 11.04.1932 - II 297/32 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen können Anschlagsäulen im Sinne des § 304 StGB. als "Gegenstände, die zum öffentlichen Nutzen dienen" und als "beschädigt" angesehen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 203
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79
Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs …
In solchen Fällen hat das Reichsgericht gelegentlich auch die Funktionsstörung zugleich als Substanzverletzung bezüglich der zusammengesetzten Sache aufgefaßt (RGSt 64, 250, 251; 65, 354, 356; 66, 203, 205); in der Entscheidung HRR 1936 Nr. 853 hat das Reichsgericht in einem besonderen Fall (ekelerregende Beschmutzung eines Kleides) auch bei einer nicht zusammengesetzten Sache die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ausreichen lassen.Soweit das Reichsgericht sonst von einer erheblichen Veränderung der äußeren Erscheinung und Form gesprochen hat, handelte es sich um Fälle der Substanzverletzung (RGSt 66, 203, 205; HRR 1933, Nr. 350: Beschmieren einer Wand mit Teer), der Beschädigung zusammengesetzter Sachen (RGSt 64, 250, 251) oder um den nach anderen Maßstäben zu beurteilenden Tatbestand des § 321 StGB (RGSt 74, 13, 14: Unbrauchbarmachung eines Weges durch Hindernisse).
- BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82
Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen …
Unmittelbarkeit in diesem Sinn liegt vor, wenn jedermann aus dem Publikum, sei es auch nach Erfüllung bestimmter allgemeingültiger Bedingungen, ohne Vermittlung dritter, zu beliebiger Auswahl der Teilnehmer befugter Personen aus dem Gegenstande selbst oder aus dessen Erzeugnissen oder Wirkungen Nutzen ziehen kann" (RGSt 66, 203, 204; 58, 346, 348;… Wolff in LK 10. Aufl. § 304 Rdn. 9; vgl. auch Loos JuS 1979, 699). - OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80
Strafantragsbefugnis des Straßenmeisters durch den Leiter eines zuständigen …
Dabei ordnet der Bundesgerichtshof die Fälle, in denen das Reichsgericht von einer erheblichen Veränderung der äußeren Erscheinung und Form gesprochen hat (RGSt 66, 203, 205: Übergießen einer Litfaßsäule mit Petroleum; HHR 1933 Nr. 350: Beschmieren einer Wand mit Teer), denen einer Substanzverletzung zu.
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 155/57 Dafür ist allerdings nicht entscheidend, dass sie im Eigentum der öffentlichen Hand stehen (RGSt 66, 203, 204).
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 347/67
Strafrechtliche Beurteilung einer Beschädigung eines Polizeifunkgerätes
§ 304 StGB schützt nur solche Gegenstände, die unmittelbar zum öffentlichen Nutzen dienen (RGSt 58, 346, 347; 66, 203, 204; BGHSt 10, 285). - BGH, 19.06.1953 - 2 StR 770/52
Rechtsmittel
Darin liegt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, RGSt 66, 203, 205. - BGH, 10.04.1953 - 1 StR 105/53
Rechtsmittel
Voraussetzung dafür wäre, dass jedermann aus dem Vorhandensein des Gegenstandes oder aus dessen Erzeugnissen oder Wirkungen unmittelbaren Nutzen ziehen konnte (vgl. zu § 304 StGB RG JW 1922, 712; RGSt 58, 346; 66, 203; ferner OLG Hamm NJW 1951, 208).